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AGB

I. Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

II. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

III. Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Lieferung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Lieferung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf dem Angebot genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(3) Es gilt die jeweilige im Rahmen der Bestellung und Auftragsbestätigung vereinbarte Zahlungsweise.

IV. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V. Lieferzeit

(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb der auf der jeweiligen Angebotsseite ersichtlichen Lieferfrist an die von Ihnen angegebene Lieferadresse.

(2) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

VI. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

VII. Eigentum

(1) Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden. Die Mietsache darf nur zu den im Angebot näher bezeichneten Zwecken verwendet werden. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einschließlich der nach diesem Vertrag überlassenen Software einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Kunden ist im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs zulässig.

(2) An der Software räumt der Anbieter dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, diese bei sich während der Mietzeit für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen. Beinhaltet die Lieferung der Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Anbieter.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

(4) Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden – vorbehaltlich S. 7 dieser Ziffer – widerrufen oder auch den gesamten Vertrag kündigen, wenn der Kunde nicht unerheblich gegen Nutzungsbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Widerruf bzw. die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung. Der Anbieter hat dem Kunden vor dem Widerruf oder der Kündigung eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf bzw. die fristlose Kündigung rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf bzw. die Kündigung auch ohne Fristsetzung aussprechen.
Der alleinige Widerruf des Nutzungsrechtes gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages.
Der Kunde hat dem Anbieter nach erfolgtem Widerruf bzw. erfolgter Kündigung die Einstellung der Nutzung innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich zu bestätigen.
Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Nutzungsrechts, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

(5) Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, diesem Dritten schriftlich die Tatsache des Eigentums der neurotrim Systems GmbH mitzuteilen und der neurotrim Systems GmbH unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.

VIII. Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der vom Anbieter gelieferten Ware beim Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(6) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird den ordnungsgemäßen Einsatz und die sachgerechte Bedienung durch ausreichend qualifiziertes Personal sicherstellen. Der Kunde wird die Wartungs-, Pflege-, und Gebrauchsanweisungen des Anbieters, insbesondere die in dem überlassenen Bedienungshandbuch und der Dokumentation enthaltenen Hinweise, im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen, insbesondere Schilder, Seriennummern, Aufschriften, Urheberrechtsvermerke, Marken oder Ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

(8) Der Kunde hat etwaige Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe aller für die Mangelerkennung und -analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen des Mangels. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen. Der Kunde hat darüber hinaus den Anbieter bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.

(9) Im Falle eines Mangels oder Schadens den der Kunde zu verschulden hat, hat der Kunde die Kosten für die Behebung des entstandenen Schadens oder Mangels zu tragen.

(10) Tritt der Schaden oder Mangel während der Mietzeit auf und ist nicht durch den Kunden zu verschulden, trägt die neurotrim Systems GmbH die Kosten, die entstehen um den Mangel zu beheben. Die neurotrim Systems GmbH verpflichtet sich zu einem innerhalb von 14 Werktagen. Der Kunde hat keine Schadensersatzansprüche aufgrund von Umsatzausfällen gegen neurotrim Systems GmbH. Der Kunde hat einen Anspruch auf Erstattung der Zahlungen an neurotrim Systems bei einem Ausfall des Systems.

IX. Rückgabe der Mietsache

(1) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Anbieter die Mietsache in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand vollständig zurückzugeben. Die Rückgabepflicht umfasst auch die überlassenen Computerprogramme auf den Originaldatenträgern einschließlich Bedienungs-/Installationshandbüchern und Dokumentationen. Gegebenenfalls erstellte Kopien und Downloads der vom Anbieter überlassenen Computerprogramme sind vollständig und endgültig zu löschen oder zu vernichten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter auf dessen Verlangen die vollständige Rückgabe und Löschung schriftlich zu bestätigen.

(2) Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.

(3) Sofern im Leistungsschein nichts anderes vereinbart wird, trägt der Kunde die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport der Mietsache.

X. Verwendung der Marken und Markennamen, sowie Marketing

(1) Der Kunde darf in der Außendarstellung damit werben, mit dem N1.System von neurotrim Systems zu arbeiten

(Der Kunde darf kein bezahlte Werbung (z.B. Google Ads) schalten, die explizit mit den Begriffen „N1.System“ oder „neurotrim“ werben

(Es ist dem Kunden untersagt, sich als neurotrim, neurotrim Studio, ,neurotrim Partner, neurotrim Lizenznehmer oder ähnliches zu bezeichnen oder diese Begriffe zu verwenden, weder in der Außen- noch Innendarstellu

(Das Logo der neurotrim Systems GmbH (Bildlogo inklusive Schriftzug) darf auf der Website des Kunden eingebunden werden, es darf auf die Internetseite der neurotrim Systems GmbH (www.neurotrim-systems.de) verlinkt werden.

XI. Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.